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Ab 1.4.2025 auch motorbezogene Versicherungssteuer für E-fahrzeuge

Bei den Koalitionsverhandlungen ist es bereits durchgesickert - jetzt hat es der Nationalrat beschlossen und in eine Gesetzesänderung gepackt.

 

Ab 1. April wird auch für E-Fahrzeuge die Motorbezogene Versicherungssteuer durch die Versicherungen eingehoben und an das Finanzamt abgeführt. Die Änderung gilt für ALLE E-Fahrzeuge unabhängig vom Zulassungsdatum. Somit sind von der Steuerpflicht auch alle bestehenden Fahrzeuge erfasst!

Bis die Versicherungen ihre EDV entsprechend angepasst haben, wird es noch dauern. Die Steuer wird im Laufe des Jahres
rückwirkend eingehoben werden!

Wie hoch ist die Steuer?
Berechnet wird die Steuer aus zwei Faktoren:

  • KW (Dauernennleistung) 
  • Eigengewicht des Fahrzeuges


Somit sind schwere und starke SUV entsprechend höher versteuert als kleine Fahrzeuge.


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